Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein wichtiges Thema für die Gesellschaft und hat undiskutable eines der höchsten Streitpotentiale – oft schon vor dem Erbfall, in der Regel aber bei Eintritt des Erbfalles.

Um dieses und andere Probleme zu vermeiden, beraten wir Sie notariell im Hinblick auf die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, beurkunden jedoch auch gewünschte Erbausschlagungen oder Erbscheinsanträge.

Die Kompetenz Ihres Ansprechpartners stützt sich auf zahlreiche und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, die neben der Erfahrung dazu beitragen eine Angelegenheit mit der nötigen Gelassenheit einerseits und der erforderlichen Konsequenz andererseits zu verfolgen.

Zum anderen beraten und vertreten wir Sie anwaltlich bei der Geltendmachung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche gegenüber Erben, Miterben und Testamentsvollstreckern und stehen Ihnen hierbei zur Seite.

Wir beraten Sie zu den notwendigen einzuleitenden Schritten im Hinblick auf z.B. Herausgabe von vererbten Gegenständen, die Anerkennung und der Ausgleich von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.

  • Testament

  • Erbvertrag

  • Patientenverfügung

Den Nachlass vertrauensvoll regeln.

Im Erbrecht befasst sich Rechtsanwalt Rembert Himmerich – oft auch als Notar –  mit der Beratung und Abfassung von Testamenten, Erbverträgen oder mit der sonstigen lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge. Natürlich gehört auch die Geltendmachung und Abwehr von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Immer wichtiger wird in diesem Zusammenhang auch die Abfassung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen. Viele wissen hierbei nicht, dass ein Ehepartner nicht einfach für den anderen Ehepartner wirksam Erklärungen abgeben kann.
Im Rahmen der Tätigkeit als Notar fallen ebenso die Beratung und Beurkundung im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen in seinen Arbeitsbereich.

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen bei:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Abwehr.
  • Betreuung von Nachlässen / Testamentsvollstreckung.
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
  • Patientenverfügungen.

Die Deutschen erben und vererben wie nie zuvor: Einer Studie zufolge werden bis zum Jahr 2027 ca. 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt.
Damit bekommen auch rechtliche Fragen eine immer höhere Bedeutung. Der „letzte Wille“ kann an kleinsten Formfehlern im Testament scheitern, Vermögensnachfolgen somit nicht wie gewollt ihren Verlauf nehmen. Haben Sie einmal darüber nachgedacht, was passiert, wenn der gewünschte Erbe vor Ihnen verstirbt?

Erben verzichten aufgrund aus Unwissenheit auf einen Anteil am Vermögen des Erblassers, der ihnen zustehen würde. Oder Erben geraten aufgrund der Erbschaft in Haftungsproblematiken, die sie finanziell belasten, denn man haftet oft auch für die Schulden des Erblassers
Die rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbrecht können äußerst komplex sein.

Fragen zum Testament oder Erbvertrag?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen finden wir gemeinsam eine Lösung in Ihrem Interesse.