Arbeitsrecht

Fachgebiet: Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt in einer Vielzahl von Vorschriften das Recht der unselbstständigen, abhängigen Erwerbsbeschäftigung. Unterschieden wird im Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht (Regelungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und dem kollektiven Arbeitsrecht (Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer, z.B. Tarifvertragsparteien, Betriebsrat und Arbeitgeber).

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Kündigungsschutz. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bieten wir professionelle Beratung und Begleitung in allen Fragestellungen.

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Kündigung

Abmahnung

Aufhebung

Beratung

  • Prüfung und Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen.
  • Prüfung und Bewertung von Arbeitszeugnissen.
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von arbeitsrechtlichen Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit Arbeitgebern betreffend der Modifkation und Aufhebung von Arbeitsverträgen.
  • Kündigungsschutzsachen.
  • Fragen zum Kollektiv-Arbeitsrecht
  • Durchführung von Kündigungssschutzklagen.
  • Befristungsfragen
  • Beratung bei Versetzung oder Änderungskündigungen

Arbeitsrecht ist unser Fachgebiet.

Wir beraten Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z. B. zum Arbeitsrecht, zur Abmahnung, zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, zu Abfindungen, Arbeitszeugnissen oder in Fragen des Mutterschutzes etc.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Rembert Himmerich arbeitet als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Kompetenz  stützt sich auf zahlreiche und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, die neben der Erfahrung dazu beitragen eine Angelegenheit mit der nötigen Gelassenheit einerseits und der erforderlichen Konsequenz andererseits zu verfolgen.

1. Sie haben eine Kündigung erhalten?

Sollten Sie eine Kündigung oder Änderungskündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln geboten, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Ansonsten wird die Kündigung wirksam, auch wenn diese eventuell gegen Gesetzte verstoßen würde. Nehmen Sie daher unverzüglich mit uns Kontakt auf, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Auch die Formalitäten einer Kündigung müssen schnell geprüft und eventuell gerügt werden.

Wir prüfen, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für das weitere Vorgehen fest. Das Ziel ist hierbei der Erhalt des Arbeitsplatzes. Sollte dieses nicht möglich (oder gewollt) sein, streben wir in Abstimmung mit Ihnen eine für Sie passende Lösung an

2. Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten benennt, dieses missbilligt und für den Fall der Wiederholung darauf hinweist, dass dann der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sein können. Bei einer weiteren gleichartigen Pflichtverletzung riskiert der Arbeitnehmer somit die Kündigung.
Viele Abmahnungen sind rechtlich formell oder inhaltlich nicht ordnungsgemäß. Wir stimmen mit Ihnen das Vorgehen hierzu im Einzelfall ab. Nicht immer ist es strategisch sinnvoll, sich gegen Abmahnungen gerichtlich zur Wehr zu setzen.

3. Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Im Gegensatz zu einer Kündigung handelt es sich bei einem Aufhebungsvertrag um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben Regelungen zu einer möglichen Abfindung und der Auszahlung von Einmal- oder Sonderzahlungen kann in diesem bspw. auch ein Einvernehmen über verbleibende Urlaubsansprüche, die Nutzung eines Dienstwagens bis zum Ausscheiden oder die Inanspruchnahme von Leistungen eines Arbeitsvermittlers erzielt werden.

Bei Aufhebungsverträgen riskiert der Arbeitnehmer allerdings, dass er von der Arbeitsverwaltung beim Bezug des Arbeitslosengeld I eine Sperrzeit erhält, da er aktiv an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mitgewirkt hat. Hierzu sollten Sie sich zur Vermeidung von Nachteilen beraten lassen.

Beabsichtigen Sie, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden oder wird Ihnen z.B. dies unter Androhung einer Kündigung „angeboten“, stehen wir Ihnen bei den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zur Seite, prüfen den Vertragstext und behalten die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen im Auge, um für Sie ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

4. Sie haben Fragen zum Arbeitsvertrag?

In dem Arbeitsvertrag bestimmen die Parteien den Gegenstand von Leistung und Gegenleistung, also die Arbeitspflicht und die Höhe des Arbeitsentgelts. Der Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich keiner Form, kann also sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen sollten allerdings ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Grundsätzlich können die Vertragsparteien den Inhalt frei aushandeln, allerdings sind viele Regelungen des Arbeitsrechts zwingend, von denen nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann.

Vorformulierte Arbeitsverträge unterliegen zudem der Kontrolle durch die Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt werden darf. So können bspw. einseitige, nur den Arbeitnehmer belastenden vertragliche Ausschlussfristen oder hohe Vertragsstrafen unwirksam sein.

Sie haben eine Frage zum Arbeitsrecht?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Mit einem offenen Ohr für Ihr Anliegen finden wir gemeinsam eine Lösung in Ihrem Interesse.